Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission
Mag. Eva Marek

Geboren 1968, 1986 Matura, 1990 Sponsion zum Magister der Rechte an der Karl Franzens-Universität Graz. Sie trat 1995 als Staatsanwältin in den juridischen Staatsdienst ein und ist seit Februar 2018 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes. In dieser Funktion ist sie erste Vertreterin des Präsidenten des Obersten Gerichtshof und wirkt unter anderem in den Personalsenaten, in Personalangelegenheiten (nichtrichterliches Personal) und als Vorsitzende der Bibliothekskommission mit.
Zudem ist Eva Marek Vorsitzende eines der fünf Strafsenate beim Obersten Gerichtshof sowie eines der fünf Disziplinarsenate für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Davor war sie Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien und über mehrere Jahre beim Obersten Gerichtshof als Richterin in Strafsachen sowie als Generalanwältin in der Generalprokuratur tätig.
Eva Marek hat einige Jahre in der Straflegislation des Bundesministeriums für Justiz mitgearbeitet (unter anderem „Strafprozessreformgesetz 2004“) und ist Autorin mehrerer rechtswissenschaftlicher Publikationen. Unter anderem ist sie Autorin des Wiener Kommentars zum StGB und des Standartwerks Korruption, Amtsmissbrauch und Untreue (beide Verlag Manz). Zudem trägt sie laufend im Bereich des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts, unter anderem bei der Anwaltsakademie und der Rechtsakademie Manz vor. Daneben war sie viele Jahre als Lehrbeauftrage der Universität Wien im Rahmen eine Seminars für Diplomant:innen und Dissertant:innen tätig.
Seit April 2024 ist sie auch diplomierte Achtsamkeits- und Resilienztrainerin.
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Die weiteren
Kommissionsmitglieder
Prof. Dr. Reinhard Haller
Mag. Ulla Konrad
Mag. Eva Marek
Prof. Primarius Dr. Friedrich Rous
Dr. Kurt Scholz
Mag. Bettina Schrittwieser
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