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Heimopferrentengesetz einstimmig beschlossen

Der Nationalrat hat am 26. April einstimmig - also mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien - SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, Neos und Team Stronach - das Heimopferrentengesetz beschlossen.

Das Leid der Menschen könne nicht gutgemacht werden, räumten  Redner aller Fraktionen ein - aber mit dem Gesetz werde eine "Geste der Verantwortung"  gesetzt werden.  Das Heimopferrentengesetz gesteht Menschen, die in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien missbraucht bzw. misshandelt wurden, ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt monatlich 300 Euro zu. Die Rente soll ab Juli 2017 ausbezahlt werden - für Fälle zwischen 1945 und 1999 (danach gilt das Verbrechensopfergesetz). Anträge sind weiterhin möglich, dafür wird eine Kommission bei der Volksanwaltschaft eingerichtet.

Das Gesetz - das als Regierungsvorlage ins Haus kam - wurde im Parlament noch erweitert. So wurden auch Opfer von kirchlichen Einrichtungen, Pflegefamilien oder Internaten aufgenommen und klargestellt, dass diese Rente nicht gepfändet, nicht auf sonstige Pensionen oder die Mindestsicherung angerechnet werden darf und jährlich valorisiert wird.

In der Debatte äußerten Redner aller Fraktionen Bestürzung über das System von Gewalt und Missbrauch - und auch darüber, dass so lange Zeit vertuscht und weggeschaut wurde.

Die Unabhängige Opferschutzkommission hatte bereits den im März vorgelegten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt des Staates begrüßt und sich auch in das Begutachtungsverfahren und ins Hearing des zuständigen Nationalratsausschusses eingebracht. Die Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic bezeichnete den Allparteienkonsens und die weiteren Verbesserungen im nunmehr beschlossenen Gesetz  als ein sehr positives Signal und dankte allen, die am Zustandekommen des Gesetzes mitgewirkt haben: "Es kommt nun auf eine möglichst unbürokratische Vollziehung des Gesetzes und Hilfestellung für die oft schwer traumatisierten Betroffenen an." Die Opferschutzanwaltschaft werde in diesem Zusammenhang selbstverständlich ihre Expertise  im Interesse der Betroffenen und der Prävention und Bewusstseinsbildung einbringen. Gerade auch die diesbezüglichen Bekenntnisse in der Nationalratsdebatte inklusive Entschließungsantrag sind wesentliche Markierungen. Denn, so Klasnic abschließend: "Bei der Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt und Missbrauch und der Opferhilfe kann und darf es keinen Schlussstrich geben."

Ausführlicher Bericht der Parlamentskorrespondenz

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