AktuellesStellungnahme zu aktuellen ThemenSiehe hier die kathpress-Aussendung vom 27.09.2011: Klasnic-Kommission: Finanzielle Hilfe für minderjährige Opfer Wien (KAP) Die Opferschutzkommission unter Leitung von Waltraud Klasnic sieht sich in erster Linie für Kinder und Jugendliche zuständig, die im kirchlichen Bereich Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch geworden sind. Das erklärte Kommissionssprecher Herwig Hösele am Dienstag gegenüber "Kathpress", nachdem bekannt geworden war, dass eine heute 45-jährige Frau von der Kommission eine finanzielle Hilfe in der Höhe von 15.000 Euro erhält. Das Geld bekommt die Frau für den angezeigten Fall der sexuellen Nötigung durch einen Tiroler Franziskaner-Pater als sie noch minderjährig war. In einem weiteren Fall mit Vorwürfen der Frau gegen den Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Österreich ("Missio"), gab es seitens der Klasnic-Kommission eine negative Entscheidung. "Ausschlaggebend dafür waren das psychologische Clearing sowie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die nach einer inhaltlichen Prüfung festgestellt hatte, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung 'schon objektiv nicht erfüllt' ist", so Hösele. Fälle, bei denen es um Vorwürfe und Vorkommnisse unter Erwachsenen geht, "fallen nicht in den Aufgabenbereich der Klasnic-Kommission", führte Hösele weiter aus. In solchen Situationen biete die Kommission Beratung an und helfe, den Weg zu zuständigen Stellen zu finden. Klar sei, dass die Opferschutzkommission unter Vorsitz von Waltraud Klasnic "in allen Fällen völlig unabhängig entscheidet - ohne Ansehen der Person oder Institution", so Hösele, der festhielt: "Die über 350 Entscheidungen der Kommission, bei denen größtenteils eine finanzielle Hilfe zuerkannt wurde, sind ein deutlicher Ausweis dieser Unabhängigkeit." Im Schreiben der "Stiftung Opferschutz" wird die Frau gebeten, die Entscheidung als Versuch zu sehen, "ein Zeichen dafür zu setzen, dass Kirche und Gesellschaft sich heute ihrer Verantwortung auch gegenüber zeitlich länger zurückliegendem Unrecht, unabhängig von juristischen Verjährungsfristen und Rechtsverfahren, bewusst sind und deshalb eine freiwillige Entschädigungsleistung vornehmen". Dabei sei sich die kirchliche Stiftung bewusst, "dass das Ihnen widerfahrene große Leid materiell nie vollständig wieder gut gemacht werden kann". Missio: Vorwürfe haltlos Auch kirchlicherseits seien die Vorwürfe, die sich auf das Jahr 1994 beziehen, als die besagte Frau 28 Jahre alt waren, auf diözesaner und weltkirchlicher Ebene eingehend geprüft worden. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls sei in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis gekommen, "dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben". Aus Sicht der Päpstlichen Missionswerke in Österreich sei der vermeintliche Fall damit seit Juli endgültig abgeschlossen, was die Klasnic-Kommission nun mit ihrer Entscheidung ja auch bestätigt habe. |