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Siehe hier die kathpress-Aussendung vom 27.09.2011:

Klasnic-Kommission: Finanzielle Hilfe für minderjährige Opfer

Wien (KAP) Die Opferschutzkommission unter Leitung von Waltraud Klasnic sieht sich in erster Linie für Kinder und Jugendliche zuständig, die im kirchlichen Bereich Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch geworden sind. Das erklärte Kommissionssprecher Herwig Hösele am Dienstag gegenüber "Kathpress", nachdem bekannt geworden war, dass eine heute 45-jährige Frau von der Kommission eine finanzielle Hilfe in der Höhe von 15.000 Euro erhält. Das Geld bekommt die Frau für den angezeigten Fall der sexuellen Nötigung durch einen Tiroler Franziskaner-Pater als sie noch minderjährig war.

In einem weiteren Fall mit Vorwürfen der Frau gegen den Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Österreich ("Missio"), gab es seitens der Klasnic-Kommission eine negative Entscheidung. "Ausschlaggebend dafür waren das psychologische Clearing sowie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die nach einer inhaltlichen Prüfung festgestellt hatte, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung 'schon objektiv nicht erfüllt' ist", so Hösele.

Fälle, bei denen es um Vorwürfe und Vorkommnisse unter Erwachsenen geht, "fallen nicht in den Aufgabenbereich der Klasnic-Kommission", führte Hösele weiter aus. In solchen Situationen biete die Kommission Beratung an und helfe, den Weg zu zuständigen Stellen zu finden. Klar sei, dass die Opferschutzkommission unter Vorsitz von Waltraud Klasnic "in allen Fällen völlig unabhängig entscheidet - ohne Ansehen der Person oder Institution", so Hösele, der festhielt: "Die über 350 Entscheidungen der Kommission, bei denen größtenteils eine finanzielle Hilfe zuerkannt wurde, sind ein deutlicher Ausweis dieser Unabhängigkeit."
Die Entscheidung der Klasnic-Kommission hinsichtlich der 45-jährigen Frau hat mittlerweile auch die kirchliche "Stiftung Opferschutz" akzeptiert. Die Austria Presse Agentur (APA) zitiert am Dienstag aus einem ihr vorliegenden Schreiben an die Frau, in dem die Zuerkennung der finanziellen Hilfe in der Höhe von 15.000 Euro bestätigt wird. Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Frau bereits "eine großzügige psychotherapeutische Hilfestellung und Sofortintervention" mit Kosten von mehr als 13.000 Euro ermöglicht wurde. Auch seien weitere Therapiemöglichkeiten angeboten worden.

Im Schreiben der "Stiftung Opferschutz" wird die Frau gebeten, die Entscheidung als Versuch zu sehen, "ein Zeichen dafür zu setzen, dass Kirche und Gesellschaft sich heute ihrer Verantwortung auch gegenüber zeitlich länger zurückliegendem Unrecht, unabhängig von juristischen Verjährungsfristen und Rechtsverfahren, bewusst sind und deshalb eine freiwillige Entschädigungsleistung vornehmen". Dabei sei sich die kirchliche Stiftung bewusst, "dass das Ihnen widerfahrene große Leid materiell nie vollständig wieder gut gemacht werden kann".

Missio: Vorwürfe haltlos
Die Päpstlichen Missionswerke in Österreich ("Missio") haben am Dienstag in einer Aussendung abermals betont, dass die von der Frau eingereichte Sachverhaltungsdarstellung von der Staatsanwaltschaft Wien im Juli eingehend geprüft worden sei: Die Anzeige sei dann seitens der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen worden, und zwar nicht nur "aus Gründen der Verjährung", sondern - so wörtlich - "überdies weil der Tatbestand des § 202 StGB ('sexuelle Nötigung') schon objektiv nicht erfüllt ist". Damit seien die Vorwürfe, die Msgr. Maasburg immer entschieden und vollinhaltlich zurückgewiesen hat, auch von Seiten der Staatsanwaltschaft Wien als haltlos bestätigt worden.

Auch kirchlicherseits seien die Vorwürfe, die sich auf das Jahr 1994 beziehen, als die besagte Frau 28 Jahre alt waren, auf diözesaner und weltkirchlicher Ebene eingehend geprüft worden. Die zuständige Kongregation des Heiligen Stuhls sei in ihrem abschließenden Schreiben zu dem Ergebnis gekommen, "dass diese Anklagen überhaupt kein Fundament haben". Aus Sicht der Päpstlichen Missionswerke in Österreich sei der vermeintliche Fall damit seit Juli endgültig abgeschlossen, was die Klasnic-Kommission nun mit ihrer Entscheidung ja auch bestätigt habe.

Weblink zur Original-Aussendung

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